Stahlbürsten und Hochdruckreiniger sollten nicht verwendet werden, da sie die Oberflächen aufrauen und nach und nach beschädigen. Die erneute Vergrünung wird dadurch zusätzlich beschleunigt.
Achtung :
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten, Bürgersteigen, o.ä. ist durch das Pflanzenschutzgesetz bundesweit verboten. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.
“Damit keine Chemikalien in das Grundwasser gelangen können, darf auf Flächen die an die Oberflächenentwässerung angeschlossen sind, nicht gespritzt werden. Auch wir als Fachbetrieb dürfen das nicht. Das Spritzmittel kann bei Kontrollen drei Jahre rückwirkend nachgewiesen werden.”
Demzufolge sind Bestrafungen auch lange Zeit nach dem erfolgten Einsatz noch möglich.
Nähere Informationen und Terminabsprachen:
Ludger Gröne
Tel.: 0172 272 3603
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